Auf einen Blick
- ETF-Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
- Die Vorabpauschale besteuert jährlich eine fiktive Mindestrendite, vor allem bei thesaurierenden ETFs. Sie wird beim Verkauf angerechnet.
- Mit Freistellungsauftrag, Depot bei einer deutschen Bank und langem Halten lässt sich die Steuerlast gering halten.
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- Steuerfrei: 30 €
Auf den steuerpflichtigen Teil fallen 25 % Abgeltungsteuer plus Soli an, wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist.
Dein nächster Zug
- 1
Freibetrag sichern
Stelle einen Freistellungsauftrag bei der Bank mit den ETF-Erträgen.
- 2
Konto füllen
Halte im Dezember Guthaben für die Vorabpauschale bereit.
- 3
Lange halten
Verkaufe selten und nutze freie Freibeträge gezielt.
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Die Grundlagen
In Deutschland werden Erträge aus Investmentfonds, also auch ETFs, seit 2018 nach dem reformierten Investmentsteuergesetz besteuert. Es gibt drei Arten von steuerpflichtigen Erträgen:
- Ausschüttungen: Zahlt der ETF Dividenden oder Zinsen aus, werden sie im Jahr der Zahlung besteuert.
- Vorabpauschale: Eine jährliche Mindestbesteuerung, wenn ein ETF wenig oder nichts ausschüttet.
- Veräußerungsgewinn: Verkaufst du Anteile mit Gewinn, wird der Gewinn besteuert, abzüglich bereits versteuerter Vorabpauschalen.
Alle drei werden mit der Abgeltungsteuer belastet, nachdem der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person ausgeschöpft ist.
Die Teilfreistellung
Weil Fonds auf bestimmte Erträge schon auf Fondsebene Steuern zahlen, ist ein Teil der Erträge beim Anleger steuerfrei. Wie viel, hängt vom Fondstyp ab:
| Fondstyp | Voraussetzung | Teilfreistellung |
|---|---|---|
| Aktienfonds | Mindestens 51 % Aktien | 30 % |
| Mischfonds | Mindestens 25 % Aktien | 15 % |
| Immobilienfonds | Mindestens 51 % Immobilien | 60 % |
| Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt | Mindestens 51 % ausländische Immobilien | 80 % |
| Sonstige, z. B. Anleihen-ETFs | – | 0 % |
Bei einem Aktien-ETF zahlst du also effektiv rund 18,5 % statt 26,4 % Steuern auf deine Erträge (ohne Kirchensteuer).
Die Vorabpauschale verstehen
Die Vorabpauschale soll verhindern, dass Anleger mit thesaurierenden Fonds die Steuer unbegrenzt aufschieben. Sie wird für jedes Kalenderjahr berechnet und Anfang des Folgejahres fällig.
Der Basiszins wird jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Für 2025 lag er bei 2,53 %. Basiszins 2026 einsetzen.
Dein thesaurierender Aktien-ETF ist am 1. Januar 20.000 € wert und steigt im Jahr um 10 %. Basisertrag: 20.000 € × 2,53 % × 0,7 = 354,20 €. Weil der Wertzuwachs (2.000 €) höher ist, gilt die volle Vorabpauschale von 354,20 €. Davon sind 30 % steuerfrei, steuerpflichtig bleiben 247,94 €. Ist dein Freibetrag ausgeschöpft, zahlst du darauf rund 65 € Steuer. Ist er noch nicht ausgeschöpft, zahlst du nichts.
Die Bank zieht die Steuer Anfang Januar vom Verrechnungskonto ein. Reicht das Guthaben nicht, meldet die Bank den fehlenden Betrag dem Finanzamt, und die Steuer wird über die Steuererklärung nachgefordert. Sorge deshalb im Dezember für etwas Guthaben auf dem Verrechnungskonto.
Steuern beim Verkauf
Beim Verkauf wird der Gewinn besteuert: Verkaufspreis minus Kaufpreis minus bereits versteuerte Vorabpauschalen. So wird nichts doppelt besteuert. Es gilt das FIFO-Prinzip (first in, first out): Zuerst gelten die ältesten Anteile als verkauft. Bei Sparplänen sind das meist die mit dem höchsten Gewinn.
Verlustverrechnung
Verluste aus dem Verkauf von ETFs landen im allgemeinen Verlusttopf deiner Bank. Sie werden automatisch mit späteren Gewinnen, Zinsen und Ausschüttungen verrechnet. Verluste aus Einzelaktien kommen dagegen in einen separaten Aktienverlusttopf und lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen.
Wichtig: Die Bank verrechnet nur innerhalb ihres eigenen Depots. Hast du Depots bei mehreren Banken, beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und verrechnest über die Steuererklärung.
Quellensteuer und Fondsdomizil
Auf Dividenden aus dem Ausland erheben viele Staaten eine Quellensteuer, bevor das Geld beim Fonds ankommt. Bei ETFs mit Sitz in Irland ist die Quellensteuer auf US-Dividenden durch ein Doppelbesteuerungsabkommen oft niedriger als bei ETFs mit Sitz in Luxemburg. Das ist einer der Gründe, warum viele Welt-ETFs in Irland aufgelegt sind. Du selbst musst dich darum nicht kümmern.
So sparst du legal Steuern
- Freistellungsauftrag stellen und auf die Bank verteilen, wo die Erträge anfallen.
- Depot bei einer deutschen Bank oder einem Broker mit deutscher Steuerabwicklung wählen. Dann musst du nichts selbst in der Steuererklärung angeben.
- Lange halten: Je seltener du verkaufst, desto länger arbeitet die gestundete Steuer für dich.
- Freibetrag jährlich ausnutzen: Bleibt Freibetrag übrig, kannst du gezielt Gewinne realisieren und sofort wieder anlegen.
- Günstigerprüfung nutzen: Bei niedrigem Einkommen kann der persönliche Steuersatz unter 25 % liegen.
Thesaurierend oder ausschüttend?
Steuerlich ist der Unterschied in Deutschland heute gering. Thesaurierende ETFs zahlen über die Vorabpauschale etwas weniger Steuern während der Haltedauer und legen Erträge automatisch wieder an. Ausschüttende ETFs nutzen den Freibetrag jedes Jahr gleichmäßiger und eignen sich für regelmäßiges Einkommen. Entscheide nach deinem Ziel, nicht nach der Steuer.
Beispiel: Verkauf nach zehn Jahren
Nach zehn Jahren ist der ETF 18.000 € wert. In diesen Jahren wurden insgesamt 1.500 € Vorabpauschalen versteuert. Beim Verkauf beträgt der Gewinn 8.000 €, abzüglich der bereits versteuerten 1.500 € bleiben 6.500 €. Davon sind 30 % steuerfrei, steuerpflichtig sind 4.550 €. Nach Abzug eines noch freien Sparerpauschbetrags von 1.000 € bleiben 3.550 €, darauf fallen rund 936 € Steuern an.
Ausländische Broker
Bei Brokern ohne deutsche Steuerabwicklung musst du alles selbst erledigen: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne berechnen und in der Anlage KAP angeben. Das ist aufwendig und fehleranfällig. Für die meisten Anleger ist ein Depot bei einem Anbieter mit deutscher Steuerabwicklung deshalb deutlich bequemer. Viele Neo-Broker mit Sitz im Ausland bieten das inzwischen an.
Begriffe kurz erklärt
- Vorabpauschale
- Jährlich besteuerter fiktiver Mindestertrag eines Fonds, der beim Verkauf angerechnet wird.
- Basiszins
- Jährlich festgelegter Zinssatz, aus dem die Vorabpauschale berechnet wird.
- Teilfreistellung
- Steuerfreier Anteil von Fondserträgen, abhängig vom Fondstyp.
- FIFO
- First in, first out: Beim Verkauf gelten die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft.
- Verlusttopf
- Konto der Bank, in dem Verluste gesammelt und mit späteren Gewinnen verrechnet werden.
Häufige Fragen
Zahle ich Steuern, wenn ich ETF-Anteile auf ein anderes Depot übertrage?
Nein. Ein Depotübertrag ohne Eigentümerwechsel ist steuerneutral. Die Bank überträgt auch die Anschaffungsdaten, damit später richtig besteuert wird.
Gibt es bei Fonds noch Altbestände mit Steuerfreiheit?
Für Fondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden, gilt ein Freibetrag von 100.000 € für Kursgewinne seit 2018. Er wird erst beim Verkauf in der Steuererklärung geltend gemacht.
Wie wirkt sich die Kirchensteuer aus?
Sie beträgt 8 oder 9 % der Abgeltungsteuer, je nach Bundesland. Die Abgeltungsteuer selbst sinkt dadurch leicht, weil die Kirchensteuer berücksichtigt wird.
Muss ich ETFs in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Banken und Brokern in der Regel nicht, die Abgeltungsteuer wird automatisch abgeführt. Bei ausländischen Brokern ohne deutsche Steuerabwicklung musst du alles in der Anlage KAP angeben.
Fällt die Vorabpauschale auch bei Verlusten an?
Nein. Sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs im Jahr begrenzt. Fällt der ETF, gibt es keine Vorabpauschale.
Gilt die Teilfreistellung auch für den Verkaufsgewinn?
Ja. Sie gilt für alle Erträge eines Aktienfonds: Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne.
Was ist mit ETFs, die ich vor 2009 gekauft habe?
Kursgewinne aus Anteilen, die vor 2009 gekauft wurden, sind seit 2018 nur noch bis 100.000 € pro Person steuerfrei. Erträge bis Ende 2017 bleiben grundsätzlich unberührt.
Zahle ich beim Umschichten von einem ETF in einen anderen Steuern?
Ja, ein Verkauf mit Gewinn ist steuerpflichtig, auch wenn du das Geld sofort wieder anlegst. Innerhalb einer fondsgebundenen Versicherung ist das anders.
Was passiert bei einem Wegzug ins Ausland?
Dann können besondere Regeln greifen, etwa eine Wegzugsbesteuerung bei Fonds ab einer bestimmten Größe. Lass dich vorher steuerlich beraten.
Quellen: Investmentsteuergesetz (§ 16, § 18, § 19, § 20, § 56), Einkommensteuergesetz (§ 20, § 32d, § 43a), Bundesfinanzministerium (Basiszins). Rechenbeispiel gerundet. Keine Steuerberatung.