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Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag richtig nutzen

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Damit deine Bank das weiß, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Hier erfährst du, wie hoch der Freibetrag ist, wie du ihn klug auf mehrere Banken verteilst und wie du Geld zurückholst, wenn doch zu viel Steuer abgezogen wurde.

Dein FahrplanSchritt 7 von 7: Optimieren

Auf einen Blick

  1. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € pro Person und Jahr, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bei 2.000 €.
  2. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank sofort Abgeltungsteuer ab, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.
  3. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken verteilen, insgesamt aber nicht mehr als den Pauschbetrag freistellen.
  4. Zu viel gezahlte Steuer holst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück.
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Tims Freistellungsauftrag1.000 € Sparerpauschbetrag auf zwei Banken verteilt
550 €450 €
  • Tagesgeldbank: 550 €
  • Depot: 450 €

Ehepaare haben zusammen 2.000 €.

Deine Strategie in drei Zügen

Dein nächster Zug

  1. 1

    Bescheinigungen prüfen

    Sieh nach, wie viel Freibetrag jede Bank im letzten Jahr genutzt hat.

  2. 2

    Klug verteilen

    Verteile 1.000 € (Paare 2.000 €) dorthin, wo die Erträge anfallen.

  3. 3

    Zurückholen

    Hol zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP zurück.

Schritt 7 von 7 im Finanz-Fahrplan: Optimieren.

Ausführlicher Ratgeber7 Min. Lesezeit · 11 Abschnitte mit Beispielen, Begriffen und Fragen

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne werden in Deutschland mit der Abgeltungsteuer besteuert: 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, zusammen rund 26,4 % bis knapp 28 %. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags bleiben diese Erträge aber steuerfrei.

PersonSparerpauschbetrag pro Jahr
Einzelperson1.000 €
Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft (gemeinsame Veranlagung)2.000 €
Kind (eigener Freibetrag)1.000 €

Der Betrag gilt seit 2023. Davor lag er bei 801 € beziehungsweise 1.602 €. Wer seine alten Freistellungsaufträge nie angepasst hat, muss nichts tun: Die Banken haben sie damals automatisch um rund 24,8 % erhöht.

So funktioniert der Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag nicht zu versteuern. Du erteilst ihn meist mit wenigen Klicks im Online-Banking. Dafür brauchst du deine Steuer-Identifikationsnummer, bei Ehepaaren die beider Partner.

Ohne Auftrag behält die Bank die Steuer sofort ein und führt sie ans Finanzamt ab, selbst wenn du nur 50 € Zinsen bekommst. Dann musst du das Geld über die Steuererklärung zurückholen. Mit Auftrag bleibt es gleich auf deinem Konto.

Den Betrag auf mehrere Banken verteilen

Hast du Tagesgeld bei einer Bank, ein Depot bei einer anderen und ein Girokonto bei einer dritten, kannst du den Pauschbetrag aufteilen. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € beziehungsweise 2.000 € nicht übersteigen. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft das.

Beispiel: Tim, 34, alleinstehend

Tim hat 20.000 € Tagesgeld zu 2,5 % Zinsen und ein ETF-Depot. Die Zinsen betragen 500 € im Jahr. Im Depot erwartet er rund 300 € steuerpflichtige Ausschüttungen und Vorabpauschale. Er stellt 550 € bei der Tagesgeldbank und 450 € beim Depot frei. So hat er bei beiden einen kleinen Puffer und nutzt den Freibetrag vollständig.

Tipp: Schau einmal im Jahr in deine Jahressteuerbescheinigungen. Dort steht, wie viel Freibetrag bei jeder Bank genutzt wurde. Verschiebe ungenutzte Beträge dorthin, wo sie gebraucht werden.

Besonderheiten bei ETFs und Fonds

  • Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei. Von 100 € Ausschüttung werden nur 70 € auf den Freibetrag angerechnet.
  • Vorabpauschale: Bei thesaurierenden Fonds wird jedes Jahr Anfang Januar eine fiktive Mindestrendite besteuert. Auch sie verbraucht Freibetrag. Ist keiner mehr frei, zieht die Bank die Steuer vom Verrechnungskonto ein.
  • Verkäufe: Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert. Wer seinen Freibetrag nicht ausschöpft, kann jedes Jahr gezielt Gewinne bis zur Grenze realisieren und direkt wieder anlegen. So erhöhst du deinen Einstandskurs steuerfrei. Beachte dabei die Kosten für Verkauf und Kauf.

NV-Bescheinigung und Günstigerprüfung

Wer insgesamt so wenig verdient, dass er keine Einkommensteuer zahlen muss, etwa Studierende oder Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Dann behält die Bank gar keine Abgeltungsteuer ein, auch über den Pauschbetrag hinaus.

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, lohnt sich die Günstigerprüfung in der Steuererklärung. Das Finanzamt besteuert deine Kapitalerträge dann mit deinem niedrigeren Satz und erstattet die Differenz.

Zu viel gezahlte Steuer zurückholen

  1. Lade die Jahressteuerbescheinigung jeder Bank herunter. Sie zeigt Erträge, einbehaltene Steuer und genutzten Freibetrag.
  2. Trage die Werte in die Anlage KAP deiner Steuererklärung ein.
  3. Beantrage die Überprüfung des Steuereinbehalts. Das Finanzamt erstattet zu viel gezahlte Steuer, wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft war.

Das lohnt sich bis zu vier Jahre rückwirkend. Mehr dazu in unserem Ratgeber Steuererklärung selber machen.

Freistellungsauftrag für Kinder

Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Für Konten oder Depots auf den Namen des Kindes stellen die Eltern einen Freistellungsauftrag mit der Steuer-ID des Kindes. Bleiben die gesamten Einkünfte des Kindes unter dem Grundfreibetrag, kommt sogar eine NV-Bescheinigung in Frage. Das macht ein Depot auf den Namen des Kindes steuerlich attraktiv.

Typische Fehler

  • Gar keinen Auftrag stellen: Gerade bei neuen Tagesgeldkonten wird das oft vergessen.
  • Alles bei einer Bank freistellen: Dann zahlst du bei der anderen Bank Steuern, obwohl der Freibetrag noch nicht verbraucht ist.
  • Mehr als erlaubt freistellen: Das fällt auf und kann zu Nachfragen führen. Die Banken melden alle Aufträge.
  • Nach der Heirat nichts ändern: Ehepaare können gemeinsame Aufträge über 2.000 € erteilen. Einzelaufträge gelten dann nur noch bis zum Jahresende.

Wann sich die Steuererklärung trotzdem lohnt

Auch mit einem perfekt eingestellten Freistellungsauftrag kann die Anlage KAP Geld bringen:

  • Verluste bei verschiedenen Banken: Hast du bei einer Bank Gewinne und bei einer anderen Verluste, verrechnet die Bank sie nicht untereinander. Mit einer Verlustbescheinigung und der Steuererklärung holst du die zu viel gezahlte Steuer zurück.
  • Ausländische Quellensteuer: Auf Dividenden aus dem Ausland wird oft Steuer im Ursprungsland einbehalten, die nicht vollständig angerechnet wurde.
  • Niedriges Einkommen: Mit der Günstigerprüfung kann ein Teil der Abgeltungsteuer erstattet werden.

Die Verlustbescheinigung musst du bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragen, an der die Verluste entstanden sind.

Begriffe kurz erklärt

Abgeltungsteuer
Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Sparerpauschbetrag
Steuerfreier Betrag für Kapitalerträge: 1.000 € pro Person und Jahr.
Jahressteuerbescheinigung
Übersicht der Bank über deine Kapitalerträge, die einbehaltene Steuer und den genutzten Freibetrag.
NV-Bescheinigung
Bescheinigung des Finanzamts, dass keine Einkommensteuer anfällt. Die Bank zieht dann keine Abgeltungsteuer ab.
Günstigerprüfung
Das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, und besteuert die Kapitalerträge dann niedriger.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Tagesgeld im Ausland einen Freistellungsauftrag?

Ausländische Banken ziehen keine deutsche Abgeltungsteuer ab, ein Freistellungsauftrag ist dort nicht möglich. Du gibst die Zinsen in der Anlage KAP an, der Pauschbetrag wird dann in der Steuererklärung berücksichtigt.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag beim Gemeinschaftskonto?

Für ein Gemeinschaftskonto von Ehepaaren brauchst du einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Bei unverheirateten Paaren ist ein Freistellungsauftrag für ein Gemeinschaftskonto nicht möglich. Erträge werden dann jeweils zur Hälfte zugerechnet und über die Steuererklärung berücksichtigt.

Wo finde ich meine Steuer-ID?

Auf deinem Einkommensteuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers oder im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das du nach der Geburt beziehungsweise dem Zuzug bekommen hast.

Kann ich den Freistellungsauftrag jederzeit ändern?

Ja. Du kannst ihn erhöhen, senken oder löschen. Senken geht allerdings nur bis zu dem Betrag, der im laufenden Jahr bereits genutzt wurde.

Gilt der Freistellungsauftrag automatisch weiter?

Ja, ein unbefristeter Auftrag gilt jedes Jahr neu, bis du ihn änderst oder widerrufst.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Nicht, wenn die Abgeltungsteuer korrekt einbehalten wurde. Pflicht ist es aber bei ausländischen Brokern oder Plattformen ohne Steuerabzug, etwa bei vielen P2P-Plattformen.

Was passiert mit dem Freibetrag bei Trennung?

Gemeinsame Aufträge gelten bis zum Ende des Jahres der Trennung. Danach brauchst du wieder einen eigenen Auftrag über höchstens 1.000 €.

Zählt die Vorabpauschale auch, wenn ich nichts verkaufe?

Ja. Sie ist ein steuerlicher Vorgriff auf künftige Gewinne und wird beim späteren Verkauf angerechnet. Du zahlst also nicht doppelt.

Quellen: Einkommensteuergesetz (§ 20 Abs. 9, § 32d, § 44a), Investmentsteuergesetz (§ 18, § 20), Bundeszentralamt für Steuern, Bundesfinanzministerium. Beispiel gerundet. Keine Steuerberatung.