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Finanzen für Selbstständige: Vorsorge und Rücklagen

Wer selbstständig ist, hat keine Personalabteilung, die Steuern abführt, Sozialbeiträge zahlt und eine Betriebsrente organisiert. Das bedeutet Freiheit, aber auch Verantwortung. Hier erfährst du, wie du deine Finanzen so aufstellst, dass schwankende Einnahmen, Steuerzahlungen und das Alter dich nicht überraschen.

Dein FahrplanSchritt 6 von 7: Fürs Alter vorsorgen

Auf einen Blick

  1. Trenne Geschäfts- und Privatgeld konsequent und zahle dir ein festes Gehalt aus.
  2. Lege für Steuern sofort einen festen Anteil jeder Einnahme zurück, oft 25 bis 35 %.
  3. Der Notgroschen sollte bei Selbstständigen sechs bis zwölf Monatsausgaben betragen.
  4. Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Die Altersvorsorge liegt in deiner Hand.
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Jede Einnahme sofort aufteilenBeispiel: 6.000 € Gewinn im Monat
1.800 €3.300 €900 €
  • Steuerkonto: 1.800 €
  • Festes Gehalt: 3.300 €
  • Puffer: 900 €

Notgroschen für Selbstständige: sechs bis zwölf Monatsausgaben.

Deine Strategie in drei Zügen

Dein nächster Zug

  1. 1

    Konten trennen

    Richte Geschäfts-, Steuer- und Pufferkonto ein.

  2. 2

    Rücklagen bilden

    Lege von jeder Einnahme 25 bis 35 % für Steuern zurück.

  3. 3

    Vorsorge starten

    Kombiniere Rürup-Rente und ETF-Sparplan.

Schritt 6 von 7 im Finanz-Fahrplan: Fürs Alter vorsorgen.

Ausführlicher Ratgeber7 Min. Lesezeit · 12 Abschnitte mit Beispielen, Begriffen und Fragen

Das Kontensystem für Selbstständige

Schwankende Einnahmen sind der größte Unterschied zum Angestelltenleben. Ein festes System aus mehreren Konten bringt Ruhe hinein:

KontoZweck
GeschäftskontoAlle Einnahmen und Betriebsausgaben laufen hier
SteuerkontoFester Anteil jeder Einnahme für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer
Puffer-KontoGleicht schwankende Monate aus, damit dein Privatgehalt konstant bleibt
Privates GirokontoHierhin überweist du dir jeden Monat ein festes „Gehalt“
Tagesgeld und DepotNotgroschen und Altersvorsorge

So entkoppelst du dein Privatleben von guten und schlechten Monaten im Geschäft.

Steuerrücklagen: Die häufigste Falle

Viele Selbstständige erleben im zweiten oder dritten Jahr einen Schock: Das Finanzamt fordert eine Nachzahlung für das Vorjahr und setzt gleichzeitig Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest. Plötzlich sind zwei Jahre Steuern auf einmal fällig.

  • Umsatzsteuer: Gehört nie dir. Überweise sie sofort aufs Steuerkonto, sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
  • Einkommensteuer: Je nach Gewinn 25 bis 35 % zurücklegen. Lieber zu viel als zu wenig.
  • Gewerbesteuer: Für Gewerbetreibende ab einem Freibetrag, wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.

Ein größerer Notgroschen

Angestellte kommen mit drei bis sechs Monatsausgaben aus. Selbstständige brauchen mehr, weil Aufträge ausfallen, Kunden spät zahlen und es kein Arbeitslosengeld gibt, außer du hast dich freiwillig versichert. Ziel sind sechs bis zwölf Monatsausgaben, getrennt von Steuerrücklagen und Betriebsreserven. Mehr im Ratgeber Notgroschen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Gewinn, mindestens aber nach einer Mindestbemessungsgrundlage. Den Arbeitgeberanteil zahlst du selbst. Wichtig ist das Krankengeld: In der GKV musst du den Anspruch ausdrücklich wählen, in der PKV ein Krankentagegeld vereinbaren. Ohne diese Absicherung fehlt dir bei längerer Krankheit jedes Einkommen. Mehr unter GKV oder PKV.

Absicherung des Einkommens

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung: Für Selbstständige existenziell, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente meist fehlt. Siehe Berufsunfähigkeitsversicherung.
  2. Krankentagegeld: Überbrückt längere Krankheiten bis zur BU-Leistung.
  3. Berufs- und Betriebshaftpflicht: Je nach Tätigkeit unverzichtbar, etwa für Beratende oder Handwerksbetriebe.
  4. Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn du vorher angestellt warst.

Altersvorsorge ohne Arbeitgeber

Die meisten Selbstständigen zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ausnahmen sind etwa bestimmte Handwerker, Lehrende, Hebammen und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse versichert. Freiberufler in Kammerberufen haben oft ein berufsständisches Versorgungswerk.

BausteinVorteilNachteil
ETF-DepotFlexibel, günstig, jederzeit verfügbarKein Steuerabzug, nicht vor Zugriff geschützt
Rürup-RenteBeiträge steuerlich absetzbar, im Insolvenzfall geschütztUnflexibel, nur lebenslange Rente
Freiwillige gesetzliche RenteErwerbsminderungsschutz unter Bedingungen, HinterbliebenenschutzGeringe Rendite
ImmobilieMietfreies Wohnen im AlterKlumpenrisiko, wenig flexibel

Für viele ist eine Kombination sinnvoll: Ein Teil in die Rürup-Rente zur Steuerentlastung, der Rest flexibel in einen ETF-Sparplan. Eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige wird politisch seit Jahren diskutiert. Stand prüfen: Altersvorsorgepflicht für Selbstständige.

Beispiel: Eine Monatsverteilung

Freiberufliche Designerin, durchschnittlicher Gewinn 6.000 € im Monat

Jede Einnahme verteilt sie sofort: 30 % aufs Steuerkonto, den Rest aufs Puffer-Konto. Aus dem Puffer zahlt sie sich jeden Monat ein festes Gehalt von 3.300 € aus, im Schnitt bleiben dort also rund 900 € im Monat für schwache Zeiten liegen. Davon gehen 900 € an die Krankenversicherung, 150 € an die BU, 600 € in Altersvorsorge aus Rürup und ETF. Gute Monate füllen den Puffer, schwache werden daraus ausgeglichen.

Typische Fehler

  • Umsatz mit Einkommen verwechseln: Was hereinkommt, ist nicht das, was du ausgeben kannst.
  • Altersvorsorge aufschieben: „Wenn es besser läuft“ wird oft zu spät.
  • Firmenvermögen als Rente sehen: Viele Unternehmen lassen sich nicht oder nur schlecht verkaufen.
  • Keine Absicherung bei Krankheit: Schon wenige Wochen ohne Einkommen können existenzbedrohend sein.

Die ersten zwei Jahre

Der Start in die Selbstständigkeit ist finanziell besonders heikel. Die Einnahmen sind oft unsicher, und die Steuerlast für das erste Jahr kommt erst mit dem Bescheid im Folgejahr. Diese Punkte helfen:

  1. Gründungspolster: Starte möglichst mit Rücklagen für sechs Monate private Ausgaben.
  2. Gründungszuschuss prüfen: Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann unter Bedingungen einen Zuschuss der Arbeitsagentur bekommen.
  3. Vorauszahlungen realistisch ansetzen: Gib im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung keinen zu niedrigen Gewinn an, um später keine hohe Nachzahlung zu erleben.
  4. Absicherung sofort regeln: Krankenversicherung, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit am besten vor dem ersten Auftrag.

Die Jahresplanung

Einmal im Jahr lohnt sich ein fester Termin für die eigenen Finanzen: Wie hoch war der Gewinn? Reichen die Steuerrücklagen? Ist der Puffer gefüllt? Sind die Beiträge zur Krankenversicherung an das Einkommen angepasst? Wie viel ist in die Altersvorsorge geflossen? Wer diese Fragen jedes Jahr beantwortet, erkennt Lücken früh und kann gegensteuern, bevor sie teuer werden.

Begriffe kurz erklärt

Steuervorauszahlung
Vierteljährliche Zahlungen auf die erwartete Einkommensteuer des laufenden Jahres.
Kleinunternehmerregelung
Befreiung von der Umsatzsteuer bei geringen Umsätzen.
Künstlersozialkasse
Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten, die wie ein Arbeitgeber einen Teil der Beiträge trägt.
Versorgungswerk
Eigene Alterssicherung für Kammerberufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten.
Krankentagegeld
Versicherungsleistung, die bei Arbeitsunfähigkeit einen festen Betrag pro Tag zahlt.

Häufige Fragen

Welche Konten sind für Selbstständige sinnvoll?

Ein eigenes Geschäftskonto, ein Steuerkonto und ein Tagesgeldkonto für den Puffer. Viele Banken bieten Unterkonten, die das ohne Zusatzkosten ermöglichen.

Wie viel Steuerrücklage brauche ich im ersten Jahr?

Rechne mit 30 % des Gewinns und zusätzlich den ersten Vorauszahlungen für das Folgejahr. Lieber zu viel als zu wenig.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

So hoch, dass es deine laufenden privaten und betrieblichen Fixkosten deckt. Oft ab dem 22. oder 43. Krankheitstag, je nach Rücklage.

Sind Rürup-Beiträge Betriebsausgaben?

Nein. Sie sind Sonderausgaben und mindern das private zu versteuernde Einkommen, nicht den betrieblichen Gewinn.

Kann ich als Selbstständiger eine Betriebsrente haben?

Nicht im klassischen Sinn. Wer eine GmbH gründet und sich als Geschäftsführer anstellt, kann unter Umständen betriebliche Altersvorsorge nutzen. Lass das von einem Steuerberater prüfen.

Was passiert, wenn ich die Vorauszahlungen nicht zahlen kann?

Sprich früh mit dem Finanzamt. Bei gesunkenem Gewinn kannst du eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen, in Notlagen auch eine Stundung.

Zählt mein Geschäftskonto zum Notgroschen?

Nein. Betriebliche Rücklagen und Steuergeld sind kein privater Notgroschen. Halte beides klar getrennt.

Wie viel sollte ich für die Altersvorsorge zurücklegen?

Als Orientierung 15 bis 20 % des Gewinns. Das entspricht ungefähr dem, was Angestellte und Arbeitgeber zusammen in die gesetzliche Rente einzahlen.

Sollte ich mich freiwillig gesetzlich rentenversichern?

Das kann sinnvoll sein, um Wartezeiten für die Erwerbsminderungsrente zu erfüllen oder Lücken zu schließen. Lass dich von der Rentenversicherung kostenlos beraten.

Wie gehe ich mit sehr unregelmäßigen Einnahmen um?

Rechne mit dem Einkommen eines schwachen Monats und baue den Puffer großzügig. Ein festes Privatgehalt schafft Planbarkeit.

Brauche ich einen Steuerberater?

Am Anfang oft ja, um die Struktur richtig aufzusetzen. Die Kosten sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Was passiert mit meinem Depot in einer Insolvenz?

Ein normales Depot kann im Insolvenzfall herangezogen werden. Die Rürup-Rente und bestimmte Altersvorsorgeverträge sind dagegen weitgehend geschützt.

Quellen: Sozialgesetzbuch VI (§ 2 versicherungspflichtige Selbstständige, § 4 Antragspflichtversicherung), Künstlersozialversicherungsgesetz, Umsatzsteuergesetz (§ 19), Einkommensteuergesetz (§ 37 Vorauszahlungen), Sozialgesetzbuch III (§ 28a). Beispiel vereinfacht. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.