Auf einen Blick
- Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €.
- Die Freibeträge gelten auch für Schenkungen und können alle zehn Jahre neu genutzt werden.
- Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Unverheiratete Partner erben dann nichts.
- Ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn es vollständig selbst geschrieben, datiert und unterschrieben ist.
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Unverheiratete Partner erben ohne Testament gar nichts.
Dein nächster Zug
- 1
Überblick schaffen
Liste Vermögen, Versicherungen und Schulden auf.
- 2
Freibeträge nutzen
Plane Schenkungen im Zehnjahresrhythmus.
- 3
Testament schreiben
Hinterlege es beim Amtsgericht und ergänze Vollmachten.
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Die Freibeträge
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder, Stiefkinder | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | II |
| Alle anderen, auch unverheiratete Partner | 20.000 € | III |
Die Freibeträge gelten pro Person, die gibt, und pro Person, die bekommt. Ein Kind kann also von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei bekommen. Ehepartner erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, Kinder je nach Alter einen kleineren.
Die Steuersätze
Was über den Freibetrag hinausgeht, wird versteuert. Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab. In Steuerklasse I liegt er zwischen 7 und 30 %, in Steuerklasse II zwischen 15 und 43 % und in Steuerklasse III zwischen 30 und 50 %. Gerade unverheiratete Paare zahlen deshalb schnell hohe Steuern.
Ein unverheirateter Partner erbt eine Eigentumswohnung im Wert von 300.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € bleiben 280.000 € steuerpflichtig. In Steuerklasse III fallen darauf 30 % an, also 84.000 € Erbschaftsteuer. Als Ehepartner wäre das Erbe vollständig steuerfrei gewesen.
Schenken zu Lebzeiten
Weil die Freibeträge alle zehn Jahre neu gelten, lässt sich mit frühzeitigen Schenkungen viel Steuer sparen. Wer etwa mit 60 einen Teil seines Vermögens an die Kinder überträgt, kann mit 70 erneut den vollen Freibetrag nutzen.
- Geldgeschenke sind einfach, aber endgültig. Überlege, wie viel du selbst noch brauchst.
- Immobilien lassen sich mit Nießbrauch verschenken: Du behältst das Recht, darin zu wohnen oder die Miete zu kassieren. Das senkt zudem den steuerlichen Wert der Schenkung.
- Depots können schrittweise übertragen werden, etwa in Form eines Kinderdepots.
Das Familienheim
Die selbst genutzte Wohnung oder das Haus kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden. Ehepartner erben das Familienheim unabhängig vom Wert steuerfrei, wenn sie es zehn Jahre lang selbst bewohnen. Kinder erben es steuerfrei, soweit die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt und sie selbst einziehen. Zieht man früher aus, entfällt die Befreiung rückwirkend, außer es gibt zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit.
Die gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament erben die nächsten Verwandten in einer festen Reihenfolge. Kinder und Enkel stehen an erster Stelle, dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern und deren Nachkommen. Ehepartner erben neben den Verwandten einen festen Anteil, im häufigen Fall der Zugewinngemeinschaft neben Kindern die Hälfte.
Die Folgen werden oft unterschätzt: Hat ein Ehepaar ohne Testament gemeinsame Kinder, erbt der überlebende Partner nur die Hälfte. Die Kinder werden Miterben, auch an der gemeinsamen Wohnung. Unverheiratete Partner erben gar nichts.
Das Testament
- Handschriftliches Testament: Vollständig von Hand geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist ungültig.
- Notarielles Testament: Kostet Gebühren, ersetzt aber oft den Erbschein und ist sicher verwahrt.
- Berliner Testament: Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod beider. Achtung: Die Kinderfreibeträge nach dem ersten Elternteil gehen dabei verloren, und Kinder können ihren Pflichtteil fordern.
Ein Testament sollte beim Amtsgericht hinterlegt werden, damit es im Ernstfall gefunden wird.
Der Pflichtteil
Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern können nicht vollständig enterbt werden. Ihnen steht der Pflichtteil zu: die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch. Wer Streit vermeiden will, kann mit den Betroffenen einen notariellen Pflichtteilsverzicht vereinbaren, oft gegen eine Abfindung.
Vorsorge zu Lebzeiten
Neben dem Testament gehören zwei Dokumente zu jeder Planung: Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich handelt, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst. Ohne Vollmacht kann selbst der Ehepartner nicht automatisch über dein Konto verfügen. Für Familien mit Kindern ist zudem eine Sorgerechtsverfügung wichtig, wie im Ratgeber Finanzen für Familien beschrieben.
Sonderfall Patchwork und unverheiratete Paare
Bei Patchwork-Familien und Paaren ohne Trauschein führt die gesetzliche Erbfolge besonders oft zu ungewollten Ergebnissen. Stiefkinder erben ohne Testament nichts, haben aber den gleichen Freibetrag wie leibliche Kinder, wenn sie im Testament bedacht werden. Unverheiratete Partner erben ohne Testament gar nichts und haben nur den kleinen Freibetrag von 20.000 €.
- Testament schreiben: Ohne Testament bleibt der Partner ohne Erbe.
- Risikolebensversicherung über Kreuz: Wenn jeder Partner die Versicherung auf das Leben des anderen abschließt und selbst die Beiträge zahlt, ist die Auszahlung nicht erbschaftsteuerpflichtig.
- Heirat prüfen: Steuerlich ist die Ehe beim Erben ein großer Vorteil.
Checkliste für deine Nachlassplanung
- Vermögensübersicht erstellen: Konten, Depots, Immobilien, Versicherungen, Schulden.
- Klären, wer was bekommen soll, und mit den Beteiligten sprechen.
- Testament schreiben oder beim Notar errichten und beim Amtsgericht hinterlegen.
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gegebenenfalls Sorgerechtsverfügung erstellen.
- Bezugsberechtigte bei Lebensversicherungen prüfen.
- Digitalen Nachlass regeln: Zugänge zu E-Mail, Cloud und Konten hinterlegen.
Begriffe kurz erklärt
- Freibetrag
- Betrag, bis zu dem eine Erbschaft oder Schenkung steuerfrei bleibt.
- Pflichtteil
- Mindestanspruch naher Angehöriger: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldforderung.
- Nießbrauch
- Recht, eine verschenkte Sache weiter zu nutzen oder ihre Erträge zu erhalten.
- Berliner Testament
- Gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, die sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.
- Erbschein
- Amtliches Zeugnis, das ausweist, wer Erbe ist.
Häufige Fragen
Was passiert mit Schulden des Verstorbenen?
Erben übernehmen auch die Schulden. Ist der Nachlass überschuldet, kann das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden.
Fallen auf eine Schenkung zu Lebzeiten Steuern an?
Nur, wenn sie den Freibetrag übersteigt. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden dabei zusammengerechnet.
Kann ich das Familienheim schon zu Lebzeiten verschenken?
An den Ehepartner ja, und zwar steuerfrei unabhängig vom Wert. Bei Kindern zählt eine Schenkung zu Lebzeiten auf den Freibetrag.
Was ist ein Erbvertrag?
Eine notarielle Vereinbarung, an die sich der Erblasser bindet. Anders als ein Testament kann er nicht einseitig geändert werden.
Wie hoch sind die Kosten für ein notarielles Testament?
Die Gebühren richten sich nach dem Vermögen. Bei mittleren Vermögen kommen oft einige Hundert bis über tausend Euro zusammen. Dafür kann der Erbschein entfallen, der ebenfalls Geld kostet.
Muss ich eine Erbschaft dem Finanzamt melden?
Ja, innerhalb von drei Monaten, auch wenn keine Steuer anfällt. Banken und Notare melden zusätzlich selbst.
Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ja, innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. Das ist sinnvoll, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen.
Wer erbt meine Lebensversicherung?
Die Person, die im Vertrag als Bezugsberechtigte steht. Die Auszahlung fällt nicht in den Nachlass, kann aber erbschaftsteuerpflichtig sein.
Wie oft sollte ich mein Testament prüfen?
Bei jeder großen Veränderung: Heirat, Scheidung, Geburt, Tod eines Erben oder größere Vermögensänderungen. Sonst alle fünf Jahre.
Brauche ich einen Anwalt für das Testament?
Bei einfachen Verhältnissen nicht unbedingt. Bei Patchwork-Familien, Unternehmen oder Immobilien ist eine Beratung durch Fachanwalt oder Notar sinnvoll.
Quellen: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (§ 13 Familienheim, § 14 Zehnjahresfrist, § 15 Steuerklassen, § 16 Freibeträge, § 17 Versorgungsfreibetrag, § 19 Steuersätze, § 30 Anzeigepflicht), Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 1924 ff. Erbfolge, § 1931 Ehegattenerbrecht, § 2247 eigenhändiges Testament, § 2303 Pflichtteil). Beispiel vereinfacht. Keine Rechts- oder Steuerberatung.