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Risikolebensversicherung: Wer sie braucht, was sie kostet

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person stirbt. Für Familien und Paare mit Immobilienkredit ist sie oft unverzichtbar – und vergleichsweise günstig.

Dein FahrplanSchritt 4 von 7: Existenzrisiken absichern

Auf einen Blick

  1. Die Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene finanziell ab, wenn ein Verdiener stirbt.
  2. Wichtig ist sie vor allem für Familien mit Kindern und für Paare mit gemeinsamem Kredit.
  3. Faustregel für die Summe: drei bis fünf Bruttojahresgehälter plus offene Kredite.
  4. Unverheiratete Paare sollten den Vertrag über Kreuz abschließen, um Erbschaftsteuer zu vermeiden.
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Wie hoch die Summe sein sollteFaustregel am Beispiel Tim: 50.000 € brutto, 250.000 € Kredit
250.000 €150.000–250.000 €
  • Offener Kredit: 250.000 €
  • 3 bis 5 Jahresgehälter: 150.000–250.000 €

Zusammen 400.000 bis 500.000 €.

Deine Strategie in drei Zügen

Dein nächster Zug

  1. 1

    Bedarf ermitteln

    Berechne, was deine Familie ohne dein Einkommen bräuchte.

  2. 2

    Laufzeit festlegen

    Sichere ab, bis Kinder selbstständig oder Kredite getilgt sind.

  3. 3

    Bezugsrecht regeln

    Lege fest, wer die Versicherungssumme bekommt.

Schritt 4 von 7 im Finanz-Fahrplan: Existenzrisiken absichern.

Ausführlicher Ratgeber7 Min. Lesezeit · 13 Abschnitte mit Beispielen, Begriffen und Fragen

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, erhalten die Begünstigten die vereinbarte Summe. Überlebt sie die Laufzeit, endet der Vertrag ohne Auszahlung. Weil sie kein Kapital anspart, ist sie deutlich günstiger als eine Kapitallebensversicherung.

Für wen ist sie sinnvoll?

  • Eltern: Wenn ein Elternteil stirbt, fällt sein Einkommen weg, während die Kosten für die Kinder bleiben.
  • Paare mit Immobilienkredit: Die Versicherung sorgt dafür, dass der Partner die Immobilie behalten kann.
  • Alleinverdiener: Wenn eine Person die Familie finanziert, ist sie besonders wichtig.
  • Unternehmer mit Partnern: Zur Absicherung von Geschäftskrediten oder Gesellschaftsanteilen.

Weniger wichtig ist sie für Singles ohne Unterhaltspflichten und ohne gemeinsame Kredite. Wer niemanden finanziell zurücklässt, braucht in der Regel keine Todesfallabsicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Als Faustregel gelten drei bis fünf Bruttojahresgehälter der versicherten Person plus offene Kredite. Genauer wird es, wenn du überlegst, was deine Familie brauchen würde:

  1. Wie viel Einkommen fällt weg, und wie lange muss die Lücke überbrückt werden – etwa bis die Kinder selbstständig sind?
  2. Welche Kredite müssten abgelöst werden?
  3. Welche Einmalkosten entstehen, etwa für die Beerdigung oder einen Umzug?
  4. Was ist bereits vorhanden: Hinterbliebenenrente, Vermögen, andere Versicherungen?
Beispiel

Jana und Tim haben zwei Kinder im Kindergartenalter und einen Immobilienkredit über 250.000 €. Tim verdient 50.000 € brutto im Jahr. Nach der Faustregel sollte Tim mit 400.000 bis 500.000 € abgesichert sein, Jana entsprechend ihrem Einkommen und ihrem Beitrag zur Kinderbetreuung. Die Laufzeit orientiert sich daran, wann der Kredit abbezahlt ist und die Kinder finanziell selbstständig sind – hier etwa 20 Jahre.

Konstante oder fallende Summe?

  • Konstante Versicherungssumme: Die Summe bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Geeignet zur Absicherung der Familie.
  • Fallende Versicherungssumme: Die Summe sinkt über die Laufzeit, etwa parallel zur Restschuld eines Kredits. Dadurch ist der Beitrag niedriger.

Viele Familien kombinieren beides: eine fallende Summe für den Kredit und eine konstante Summe für den Lebensunterhalt.

Über Kreuz abschließen

Wer erhält das Geld, und muss darauf Erbschaftsteuer gezahlt werden? Ehepartner haben einen hohen Freibetrag von 500.000 €. Unverheiratete Partner haben dagegen nur einen Freibetrag von 20.000 € – die Auszahlung kann dann hoch besteuert werden.

Die Lösung ist eine Vertragsgestaltung über Kreuz: Jeder Partner schließt die Versicherung auf das Leben des anderen ab und zahlt die Beiträge selbst. Im Todesfall erhält er die Summe dann aus seinem eigenen Vertrag, und es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Gerade für unverheiratete Paare wichtig

Bei einer Versicherungssumme von 300.000 € kann der Unterschied zwischen einer ungünstigen und einer über Kreuz gestalteten Vertragsform mehrere zehntausend Euro Erbschaftsteuer ausmachen.

Was kostet sie?

Der Beitrag hängt vor allem von Alter, Gesundheit, Raucherstatus, Versicherungssumme und Laufzeit ab. Für junge, gesunde Nichtraucher ist eine Absicherung im sechsstelligen Bereich oft für einen niedrigen zweistelligen Monatsbeitrag zu haben. Raucher zahlen meist deutlich mehr.

Wie bei der BU gilt: Gesundheitsfragen vollständig und ehrlich beantworten. Sonst riskierst du, dass der Versicherer im Todesfall nicht zahlt.

Verbundene Leben oder zwei Einzelverträge?

Paare können sich mit einem gemeinsamen Vertrag gegenseitig absichern. Bei einer Versicherung auf verbundene Leben zahlt der Versicherer, sobald einer der beiden Partner stirbt – danach endet der Vertrag.

Verbundene LebenZwei Einzelverträge
Beitragmeist etwas günstigeretwas teurer
Leistungnur einmal, beim ersten Todesfallfür jeden Partner getrennt
Bei Trennungschwierig aufzuteilenjeder behält seinen Vertrag
Flexibilitätgeringhoch, Summen individuell wählbar

Wegen der höheren Flexibilität und der einfacheren Regelung bei einer Trennung empfehlen Verbraucherschützer meist zwei Einzelverträge, idealerweise über Kreuz.

Bezugsrecht: Wer bekommt das Geld?

Im Vertrag legst du fest, wer im Todesfall die Leistung erhält – das Bezugsrecht. Es kann widerruflich oder unwiderruflich sein:

  • Widerrufliches Bezugsrecht: Du kannst die begünstigte Person jederzeit ändern, etwa nach einer Trennung.
  • Unwiderrufliches Bezugsrecht: Die Begünstigung kann ohne Zustimmung nicht mehr geändert werden. Banken verlangen das manchmal zur Absicherung eines Kredits.

Prüfe das Bezugsrecht bei jeder größeren Veränderung im Leben. Ein vergessener Eintrag kann dazu führen, dass das Geld bei der falschen Person landet.

Vertrag anpassen und beenden

  • Summe erhöhen: Viele Verträge bieten eine Nachversicherungsgarantie, etwa bei Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf.
  • Laufzeit verkürzen: Ist der Kredit früher abbezahlt, kann der Vertrag oft angepasst werden.
  • Beitragspause: In finanziellen Engpässen ermöglichen manche Versicherer eine Stundung.
  • Kündigung: Jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres. Ein neuer Vertrag später ist wegen höheren Alters meist teurer.

Begriffe kurz erklärt

Versicherungsnehmer
Person, die den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlt.
Versicherte Person
Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird.
Bezugsberechtigter
Person, die im Todesfall die Leistung erhält.
Über Kreuz
Jeder Partner versichert das Leben des anderen und ist selbst Begünstigter – vermeidet Erbschaftsteuer.
Fallende Summe
Versicherungssumme, die über die Laufzeit sinkt, etwa passend zur Restschuld eines Kredits.

Risikoleben oder Restschuldversicherung?

Bei Ratenkrediten und manchen Baufinanzierungen bieten Banken eine Restschuldversicherung an. Sie zahlt den Kredit ab, wenn der Kreditnehmer stirbt, und deckt teils auch Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab. Verbraucherschützer sehen sie kritisch:

  • Sie ist oft deutlich teurer als eine separate Risikolebensversicherung.
  • Der Beitrag wird häufig auf einmal fällig und mitfinanziert, was den Kredit verteuert.
  • Viele Verträge enthalten Ausschlüsse, etwa für Vorerkrankungen.

Für die Absicherung eines Kredits im Todesfall ist eine eigene Risikolebensversicherung mit fallender Summe meist die günstigere und flexiblere Lösung.

So läuft der Abschluss

  1. Bedarf berechnen: Summe und Laufzeit nach den Faustregeln oben festlegen.
  2. Tarife vergleichen: Beitrag, Leistungsumfang und Nachversicherungsgarantie prüfen.
  3. Gesundheitsfragen beantworten: Vollständig und ehrlich, inklusive Größe, Gewicht und Raucherstatus. Bei hohen Summen kann eine ärztliche Untersuchung nötig sein.
  4. Bezugsrecht festlegen: Wer soll das Geld bekommen?
  5. Vertrag prüfen: Nach Zugang hast du ein Widerrufsrecht von 30 Tagen.

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung auch bei Suizid?

Für die ersten Jahre nach Vertragsbeginn ist Suizid meist ausgeschlossen, gesetzlich in der Regel für drei Jahre. Danach leistet die Versicherung grundsätzlich auch in diesem Fall. Die genauen Regelungen stehen in den Versicherungsbedingungen.

Was passiert, wenn ich mit dem Rauchen aufhöre?

Viele Versicherer stufen dich nach einer gewissen Zeit als Nichtraucher ein und senken den Beitrag. Frag nach den Bedingungen.

Brauche ich als Single eine Risikolebensversicherung?

In der Regel nicht, solange niemand finanziell von dir abhängt und keine gemeinsamen Kredite bestehen.

Verlangt die Bank für den Immobilienkredit eine Risikoleben?

Manche Banken verlangen sie, viele empfehlen sie. Du musst sie aber nicht bei der Bank abschließen, sondern kannst frei vergleichen.

Kann ich die Versicherung kündigen?

Ja, in der Regel jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres. Da kein Kapital angespart wird, gibt es dann aber auch kein Geld zurück.

Ist die Auszahlung steuerfrei?

Einkommensteuer fällt nicht an. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt davon ab, wer Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist – siehe die Gestaltung über Kreuz.

Quellen: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (§ 16 Freibeträge, § 3 Erwerb von Todes wegen), Versicherungsvertragsgesetz, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest. Keine Versicherungs- oder Steuerberatung.