Auf einen Blick
- Die Renteninformation kommt jährlich ab 27, wenn du mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hast.
- Alle Beträge sind Bruttowerte. Davon gehen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern ab.
- Die Hochrechnung geht davon aus, dass du bis zur Regelaltersgrenze so weiter verdienst wie im Schnitt der letzten fünf Jahre.
- Inflation frisst die Kaufkraft. Rechne die Beträge in heutige Euro um, bevor du planst.
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- Bleibt vor Steuern: 1.590 €
- Kranken- und Pflegeversicherung: 210 €
Je nach weiteren Einkünften fallen davon noch Steuern an.
Dein nächster Zug
- 1
Brief hervorholen
Lies die hochgerechnete Rente aus deiner letzten Renteninformation ab.
- 2
Netto rechnen
Zieh Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern ab.
- 3
Lücke schließen
Vergleiche mit deinem Bedarf und plane die private Vorsorge.
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Ausführlicher Ratgeber7 Min. Lesezeit · 11 Abschnitte mit Beispielen, Begriffen und Fragen
Was ist die Renteninformation?
Die Renteninformation ist ein jährliches Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Du bekommst sie, sobald du 27 Jahre alt bist und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hast. Ab 55 kommt alle drei Jahre statt der Renteninformation eine ausführlichere Rentenauskunft. Die Informationen kannst du außerdem jederzeit online im Kundenportal der Rentenversicherung abrufen.
Seit einigen Jahren gibt es zusätzlich die Digitale Rentenübersicht. Dort siehst du gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche an einem Ort, sofern die Anbieter angeschlossen sind.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
| Angabe | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | So viel bekämst du heute, wenn du aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten könntest. |
| Bisher erreichte Rentenanwartschaft | So hoch wäre deine Rente, wenn ab heute keine Beiträge mehr dazukämen. |
| Hochgerechnete Regelaltersrente | Die erwartete Rente, wenn du bis zur Regelaltersgrenze weiter einzahlst wie im Schnitt der letzten fünf Jahre. |
| Rentenanpassung | Beispielrechnungen, wie die Rente mit jährlichen Erhöhungen von 1 % oder 2 % wachsen könnte. |
| Hinweis auf Kaufkraft | Erinnerung, dass die Kaufkraft durch Inflation sinkt und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. |
Wie sich die Rente berechnet
Grundlage sind Entgeltpunkte. Wer in einem Jahr genau das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient, bekommt einen Entgeltpunkt. Wer die Hälfte verdient, einen halben. Jeder Punkt ist im Alter so viel wert wie der aktuelle Rentenwert, der jedes Jahr zum 1. Juli angepasst wird.
Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 €. Wer 40 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, kommt also auf rund 1.630 € Bruttorente. Rentenwert ab 1. Juli 2026 einsetzen.
Von brutto zu netto
Von der Bruttorente gehen ab:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen die Hälfte des allgemeinen Beitrags plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse und den vollen Pflegeversicherungsbeitrag. Zusammen sind das meist rund 11 bis 12 % der Rente.
- Einkommensteuer: Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Rente versteuern. Der Anteil steigt für jeden späteren Rentenjahrgang. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von deinen gesamten Einkünften und dem Grundfreibetrag ab.
Deine Renteninformation zeigt eine hochgerechnete Rente von 1.800 € brutto. Nach rund 11,5 % für Kranken- und Pflegeversicherung bleiben etwa 1.590 €. Je nach weiteren Einkünften fallen davon noch Steuern an. Mit einer Betriebsrente oder Mieteinnahmen kann die Steuerlast spürbar steigen.
Inflation: Was ist die Rente in heutigen Euro wert?
Die Beträge in der Renteninformation sind nicht inflationsbereinigt. Bei 2 % Inflation hat ein Euro in 30 Jahren nur noch etwa 55 Cent heutige Kaufkraft. Gleichzeitig steigen aber auch die Renten mit den Löhnen. Die Rentenversicherung rechnet deshalb in der Hochrechnung mit heutigen Werten, ohne künftige Anpassungen. Wer vorsichtig plant, nimmt diese Hochrechnung ungefähr als Wert in heutiger Kaufkraft und zieht davon Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern ab.
Prüfe deinen Versicherungsverlauf
Die Rente kann nur so gut sein wie die Daten, auf denen sie beruht. Lücken im Versicherungsverlauf sind häufig: Ausbildungszeiten, Studium, Wehr- oder Zivildienst, Kindererziehung, Zeiten im Ausland. Fordere deinen Versicherungsverlauf an und beantrage eine Kontenklärung, wenn Zeiten fehlen. Je früher, desto leichter findest du Nachweise.
- Kindererziehung: Für Kinder ab 1992 gibt es drei Jahre Kindererziehungszeit, das entspricht drei Entgeltpunkten.
- Schule und Studium: Ab dem 17. Geburtstag können bis zu acht Jahre als Anrechnungszeit zählen.
- Arbeitslosigkeit und Krankheit: Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld werden in der Regel gemeldet. Prüfe trotzdem, ob sie vollständig sind.
Wann du in Rente gehen kannst
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt sie bei 67 Jahren. Wer 45 Beitragsjahre hat, kann als besonders langjährig Versicherter zwei Jahre früher abschlagsfrei gehen. Wer früher mit 35 Beitragsjahren in Rente geht, muss pro Monat einen Abschlag von 0,3 % hinnehmen, dauerhaft.
Von der Renteninformation zur Rentenlücke
- Hochgerechnete Rente aus der Renteninformation ablesen.
- Rund 11 bis 12 % für Kranken- und Pflegeversicherung abziehen, gegebenenfalls Steuern.
- Mit deinem Bedarf im Alter vergleichen, oft 70 bis 80 % deines heutigen Nettoeinkommens.
- Die Differenz ist deine monatliche Rentenlücke.
Wie du die Lücke genau berechnest und schließt, zeigt unser Ratgeber Rentenlücke berechnen.
Sonderfälle: Teilzeit, Selbstständigkeit, Ausland
- Teilzeit: Wer nach der Renteninformation in Teilzeit wechselt, bekommt später weniger Rente, als hochgerechnet. Rechne mit dem neuen Einkommen neu.
- Selbstständigkeit: Die meisten Selbstständigen zahlen nicht in die Rentenversicherung ein. Ab dem Wechsel wächst die gesetzliche Rente nicht mehr, die private Vorsorge muss den Rest abdecken.
- Arbeit im Ausland: Zeiten in anderen EU-Ländern werden dort angerechnet und später von dort ausgezahlt. Die deutsche Renteninformation zeigt sie nicht.
- Minijob: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen. Wer das tut, sammelt keine Rentenansprüche.
Begriffe kurz erklärt
- Entgeltpunkt
- Rechengröße der Rentenversicherung. Ein Jahr mit Durchschnittseinkommen ergibt einen Punkt.
- Aktueller Rentenwert
- Wert eines Entgeltpunkts in Euro pro Monat. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
- Regelaltersgrenze
- Alter, ab dem du ohne Abschläge in Rente gehen kannst. Für Jahrgänge ab 1964 sind das 67 Jahre.
- Besteuerungsanteil
- Prozentsatz der Rente, der versteuert werden muss. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
- Kontenklärung
- Überprüfung und Vervollständigung des Versicherungsverlaufs bei der Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Kann ich meine Rentenansprüche online einsehen?
Ja. Im Online-Dienst der Deutschen Rentenversicherung kannst du nach einer Registrierung deinen Versicherungsverlauf, die Renteninformation und Formulare abrufen.
Warum ist die Erwerbsminderungsrente so niedrig?
Sie wird so berechnet, als hättest du bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet, oft mit Abschlägen. Für viele reicht sie nicht zum Leben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke.
Ich habe keine Renteninformation bekommen. Warum?
Entweder bist du jünger als 27, hast weniger als fünf Beitragsjahre oder die Rentenversicherung hat eine alte Adresse. Du kannst die Information jederzeit online oder telefonisch anfordern.
Wie genau ist die Hochrechnung?
Sie ist eine Momentaufnahme. Steigt dein Einkommen, wird die Rente höher. Arbeitest du in Teilzeit, wirst du selbstständig oder hast Lücken, fällt sie niedriger aus.
Zählt die Betriebsrente in der Renteninformation mit?
Nein. Die Renteninformation enthält nur die gesetzliche Rente. Betriebs- und Privatrenten findest du in der Digitalen Rentenübersicht oder in den Unterlagen der Anbieter.
Kann ich meine Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen?
Ja. Ab 50 kannst du zum Beispiel Abschläge für eine frühere Rente durch Sonderzahlungen ausgleichen. Lass dich vorher bei der Rentenversicherung kostenlos beraten.
Wo bekomme ich kostenlose Beratung?
Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei den Versichertenberaterinnen und -beratern vor Ort. Die Beratung ist kostenlos.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch VI (§ 109 Renteninformation, § 64 Rentenformel, § 77 Zugangsfaktor), Einkommensteuergesetz (§ 22), Digitale Rentenübersicht. Beispiel gerundet. Keine Rentenberatung.