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Einsteiger

Kfz-Versicherung wechseln: So sparst du zum Stichtag

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis zum 31. Dezember und können bis zum 30. November gekündigt werden. Ein Vergleich lohnt sich fast jedes Jahr – oft geht es um einen dreistelligen Betrag.

Dein FahrplanSchritt 7 von 7: Optimieren

Auf einen Blick

  1. Stichtag für die meisten Verträge ist der 30. November – dann endet die Kündigungsfrist zum Jahresende.
  2. Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Teil- und Vollkasko sind freiwillig.
  3. Deine Schadenfreiheitsklasse nimmst du zum neuen Versicherer mit.
  4. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden hast du ein Sonderkündigungsrecht.
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Tims Beitrag pro JahrSechs Jahre alter Kompaktwagen
VorherVollkasko780 €NachherTeilkasko, Werkstatt460 €

Stichtag für den Wechsel ist meist der 30. November.

Deine Strategie in drei Zügen

Dein nächster Zug

  1. 1

    Stichtag notieren

    Die meisten Verträge musst du bis zum 30. November kündigen.

  2. 2

    Gleich vergleichen

    Vergleiche Tarife mit gleicher SF-Klasse und Selbstbeteiligung.

  3. 3

    Sauber wechseln

    Schließe den neuen Vertrag ab, bevor der alte endet.

Schritt 7 von 7 im Finanz-Fahrplan: Optimieren.

Ausführlicher Ratgeber7 Min. Lesezeit · 11 Abschnitte mit Beispielen, Begriffen und Fragen
Stichtag 30. November

Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim alten Versicherer eingegangen sein, wenn dein Vertrag zum 31. Dezember endet. Prüfe in deinem Versicherungsschein, ob bei dir ein anderes Ablaufdatum gilt.

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

BausteinWas versichert istFür wen
Kfz-HaftpflichtSchäden, die du mit deinem Auto anderen zufügstPflicht für jedes zugelassene Fahrzeug
TeilkaskoSchäden am eigenen Auto durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Hochwasser, WildunfallFür die meisten Autos sinnvoll
VollkaskoZusätzlich selbst verursachte Unfallschäden und VandalismusNeue, hochwertige oder finanzierte Autos

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen der Haftpflicht reichen bei schweren Personenschäden nicht immer aus. Viele Experten empfehlen eine pauschale Deckung von 100 Millionen Euro, die die meisten Tarife ohnehin bieten.

Eine Vollkasko lohnt sich vor allem bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von etwa fünf bis sieben Jahren oder mit hohem Wert. Bei älteren Autos mit niedrigem Restwert reicht meist die Teilkasko.

Wie sich der Beitrag berechnet

  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Je länger du unfallfrei fährst, desto höher die Klasse und desto niedriger der Beitrag. Nach einem Schaden wirst du zurückgestuft.
  • Typklasse: Wie viele und wie teure Schäden ein Fahrzeugmodell im Durchschnitt verursacht.
  • Regionalklasse: Wie viele Schäden in deinem Zulassungsbezirk anfallen.
  • Fahrleistung: Je weniger Kilometer pro Jahr, desto günstiger.
  • Fahrerkreis: Junge Fahrer erhöhen den Beitrag deutlich.
  • Abstellort: Garage oder Carport können den Beitrag senken.
  • Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung in der Kasko senkt den Beitrag.

So wechselst du die Kfz-Versicherung

  1. Unterlagen bereitlegen: Fahrzeugschein, aktuelle SF-Klasse aus dem Versicherungsschein, jährliche Fahrleistung.
  2. Tarife vergleichen: Mit identischen Leistungen, Selbstbeteiligung und Fahrerkreis.
  3. Neuen Vertrag abschließen: Mit Beginn zum 1. Januar. Der neue Versicherer fragt die SF-Klasse beim alten ab.
  4. Alten Vertrag kündigen: Bis zum 30. November, in Textform. Viele neue Versicherer übernehmen die Kündigung.
  5. Bestätigung prüfen: Kündigungsbestätigung und neuen Versicherungsschein aufbewahren.

Sonderkündigungsrecht

Auch außerhalb des Stichtags kannst du in bestimmten Fällen wechseln:

  • Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung: innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung.
  • Nach einem Schadensfall: innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung.
  • Fahrzeugwechsel: Bei einem neuen Auto kannst du den Versicherer frei wählen. Für die Zulassung brauchst du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Weitere Spartipps

  • Werkstattbindung: Wer der Versicherung die Werkstatt überlässt, zahlt in der Kasko oft weniger.
  • Jährliche Zahlweise: Monatliche Zahlung kostet häufig einen Aufschlag.
  • Fahrerkreis einschränken: Nur die Personen eintragen, die wirklich fahren.
  • Kleine Schäden selbst zahlen: Bei Haftpflichtschäden kannst du die Kosten oft innerhalb von sechs Monaten selbst erstatten und so eine Rückstufung vermeiden. Rechne vorher nach, was günstiger ist.
  • Telematik-Tarife: Bei vorsichtiger Fahrweise sind Rabatte möglich – im Gegenzug werden Fahrdaten erfasst.
Beispiel

Tim zahlt für seinen sechs Jahre alten Kompaktwagen 780 € im Jahr für Haftpflicht und Vollkasko. Nach einem Vergleich wechselt er zu Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung und Werkstattbindung bei einem anderen Versicherer. Neuer Beitrag: 460 € im Jahr. Wie viel du sparst, hängt von Fahrzeug, Region und SF-Klasse ab.

Wichtige Leistungen im Kleingedruckten

LeistungWarum sie wichtig ist
Verzicht auf Einwand grober FahrlässigkeitSonst kann der Versicherer die Leistung kürzen, etwa wenn du eine rote Ampel übersehen hast.
Marderbiss mit FolgeschädenEin durchgebissenes Kabel kann teure Folgeschäden am Motor verursachen.
Wildschäden mit allen TierenManche Tarife zahlen nur bei Haarwild, nicht bei Zusammenstößen mit anderen Tieren.
NeuwertentschädigungBei neuen Autos wird im Totalschaden der Neupreis statt des Zeitwerts ersetzt.
Mallorca-PoliceHöhere Deckung bei Mietwagen im Ausland.

Tipps für Fahranfänger

Wer neu einen Führerschein hat, startet in einer niedrigen SF-Klasse und zahlt entsprechend viel. Diese Möglichkeiten können helfen:

  • Begleitetes Fahren mit 17: Viele Versicherer gewähren danach eine bessere Einstufung.
  • Zweitwagenregelung: Wird das Auto als Zweitwagen der Eltern versichert, ist die Einstufung oft günstiger.
  • SF-Klasse übernehmen: Eltern oder Großeltern können ihre SF-Klasse unter bestimmten Bedingungen an Kinder übertragen, verlieren sie dann aber selbst.
  • Kleines, günstiges Auto: Typklasse und Fahrzeugwert wirken sich stark auf den Beitrag aus.

Was tun nach einem Unfall?

  1. Unfallstelle absichern, Warnblinker und Warndreieck, Verletzte versorgen und gegebenenfalls Notruf 112 wählen.
  2. Fotos machen und Namen, Adressen, Kennzeichen und Versicherung der Beteiligten sowie Zeugen notieren.
  3. Bei Verletzten, Streit oder unklarer Lage die Polizei rufen.
  4. Kein Schuldanerkenntnis abgeben.
  5. Den Schaden zeitnah der eigenen Versicherung melden.

Besondere Fälle: Saisonkennzeichen, Zweitwagen, E-Auto

  • Saisonkennzeichen: Wird ein Fahrzeug nur einen Teil des Jahres gefahren, etwa ein Motorrad oder Cabrio, senkt ein Saisonkennzeichen den Beitrag spürbar.
  • Zweitwagen: Viele Versicherer stufen einen Zweitwagen günstiger ein, wenn der Erstwagen beim selben Anbieter versichert ist. Vergleiche trotzdem, ob zwei getrennte Verträge günstiger sind.
  • E-Auto: Achte darauf, dass der Akku umfassend mitversichert ist, etwa bei Kurzschluss, Tierbiss oder Unfall, und dass Ladekabel und Wallbox abgedeckt sind. Manche Tarife bieten auch Schutz beim Laden.
  • Leasing und Finanzierung: Leasinggeber verlangen meist eine Vollkasko. Eine GAP-Deckung schließt die Lücke zwischen Zeitwert und Restschuld bei einem Totalschaden.

Begriffe kurz erklärt

SF-Klasse
Schadenfreiheitsklasse: Stufe, die sich nach der Zahl der schadenfreien Jahre richtet.
Typklasse
Einstufung eines Fahrzeugmodells nach seiner Schadenstatistik.
Regionalklasse
Einstufung des Zulassungsbezirks nach der Schadenhäufigkeit.
Teilkasko
Versicherung für Schäden am eigenen Auto durch äußere Ereignisse.
Vollkasko
Teilkasko plus selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismus.
eVB-Nummer
Elektronische Versicherungsbestätigung, die für die Zulassung nötig ist.
Rabattschutz
Zusatzbaustein, der eine Rückstufung nach einem Schaden verhindert.

Häufige Fragen

Wer darf mein Auto fahren?

Das legst du beim Abschluss über den Fahrerkreis fest. Je kleiner und erfahrener der Kreis, desto günstiger der Beitrag. Fährt jemand, der nicht angegeben ist, bleibt der Unfallgegner trotzdem abgesichert. Deine Versicherung kann aber eine Vertragsstrafe verlangen oder den Beitrag rückwirkend anpassen. Melde neue Fahrer deshalb vorher.

Zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall?

Schäden am eigenen Auto durch einen Zusammenstoß mit Wild übernimmt die Teilkasko. Ältere oder einfache Tarife beschränken das oft auf Haarwild wie Reh oder Wildschwein, bessere Tarife decken Tiere aller Art. Die Vollkasko zahlt auch, wenn du einem Tier ausweichst und dabei verunglückst. Rufe nach einem Wildunfall immer die Polizei.

Kann ich die Kfz-Versicherung auch unterjährig wechseln?

Nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder beim Fahrzeugwechsel. Manche Verträge haben zudem ein abweichendes Versicherungsjahr.

Lohnt sich ein Rabattschutz?

Er verhindert eine Rückstufung nach einem Schaden, kostet aber einen Aufschlag. Rechne nach, ob die Mehrkosten über die Jahre geringer sind als die mögliche Beitragserhöhung nach einem Schaden.

Verliere ich beim Wechsel meine SF-Klasse?

Nein. Die Schadenfreiheitsklasse wird vom alten an den neuen Versicherer übermittelt.

Ist der günstigste Tarif auch der beste?

Nicht unbedingt. Vergleiche Leistungen wie Deckungssumme, grobe Fahrlässigkeit, Marderbiss und Neuwertentschädigung, bevor du dich für den günstigsten Tarif entscheidest.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Ein Wechsel ist danach nur über ein Sonderkündigungsrecht möglich.

Brauche ich für den E-Scooter eine Versicherung?

Ja. Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine eigene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen. Die Privathaftpflicht deckt sie nicht ab.

Quellen: Pflichtversicherungsgesetz (Mindestversicherungssummen), Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (Kündigung, Sonderkündigungsrecht, Schadenfreiheitsrabatt), Gesamtverband der Versicherer (Typ- und Regionalklassen), Verbraucherzentrale. Beispiel vereinfacht. Keine Versicherungsberatung.