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Einsteiger

Strom und Gas wechseln: So findest du den günstigsten Tarif

Ein Anbieterwechsel dauert online rund 15 Minuten und spart oft einen dreistelligen Betrag im Jahr. Deine Versorgung ist dabei nie gefährdet – selbst wenn ein Anbieter pleitegeht.

Dein FahrplanSchritt 7 von 7: Optimieren

Auf einen Blick

  1. Die Grundversorgung ist meist teurer als ein Sondertarif. Wer nie gewechselt hat, kann oft deutlich sparen.
  2. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim alten. Du brauchst nur Zählernummer und Zählerstand.
  3. Achte auf Arbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie und Laufzeit – nicht nur auf den Bonus.
  4. Geht dein Anbieter pleite, springt automatisch der Grundversorger ein. Strom und Gas fließen weiter.
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Typischer StromverbrauchKilowattstunden pro Jahr
1 Person1.500–2.0002 Personen2.500–3.0003 Personen3.000–3.5004 Personen3.500–4.500

Mit deinem Verbrauch findest du im Vergleich den passenden Tarif.

Deine Strategie in drei Zügen

Dein nächster Zug

  1. 1

    Verbrauch ablesen

    Nimm die letzte Jahresabrechnung und notiere Verbrauch und Kündigungsfrist.

  2. 2

    Gesamtpreis vergleichen

    Achte auf die Kosten im ersten und zweiten Jahr, nicht nur auf den Bonus.

  3. 3

    Erinnerung setzen

    Trage das Vertragsende in den Kalender ein, um rechtzeitig wieder zu wechseln.

Schritt 7 von 7 im Finanz-Fahrplan: Optimieren.

Ausführlicher Ratgeber7 Min. Lesezeit · 13 Abschnitte mit Beispielen, Begriffen und Fragen

Grundversorgung oder Sondertarif?

Wer in eine Wohnung zieht und sich um nichts kümmert, landet automatisch in der Grundversorgung des örtlichen Versorgers. Ihr Vorteil: Du kannst sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Ihr Nachteil: Sie ist meist teurer als ein Sondertarif beim selben oder einem anderen Anbieter.

In Zeiten stark steigender Energiepreise, wie 2022, war die Grundversorgung zeitweise günstiger als Neukundentarife. Inzwischen hat sich das Verhältnis wieder umgekehrt. Ein Vergleich lohnt sich deshalb regelmäßig.

Wie sich der Preis zusammensetzt

  • Arbeitspreis: Preis pro Kilowattstunde. Je höher dein Verbrauch, desto wichtiger ist er.
  • Grundpreis: Fester Betrag pro Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Bei geringem Verbrauch fällt er stärker ins Gewicht.
  • Bonus: Einmalige Gutschrift für Neukunden, meist erst nach einem Jahr Belieferung.

Für einen fairen Vergleich zählt der Gesamtpreis für deinen Verbrauch über die Vertragslaufzeit – und zwar auch im zweiten Jahr, wenn der Bonus wegfällt. Deinen Jahresverbrauch findest du auf der letzten Jahresabrechnung.

HaushaltTypischer Stromverbrauch pro Jahr
1 Personca. 1.500–2.000 kWh
2 Personenca. 2.500–3.000 kWh
3 Personenca. 3.000–3.500 kWh
4 Personenca. 3.500–4.500 kWh

Grobe Richtwerte ohne Warmwasserbereitung mit Strom. Dein tatsächlicher Verbrauch steht auf der Jahresabrechnung.

So funktioniert der Wechsel

  1. Unterlagen bereitlegen: Letzte Jahresabrechnung mit Verbrauch, Zählernummer und gegebenenfalls Marktlokations-ID.
  2. Tarife vergleichen: Mit deinem tatsächlichen Verbrauch und deiner Postleitzahl. Filter für Preisgarantie, kurze Laufzeit und keine Vorkasse setzen.
  3. Neuen Vertrag abschließen: Online in wenigen Minuten. Der neue Anbieter kündigt in der Regel beim alten für dich.
  4. Zählerstand notieren: Am Wechseltag den Zählerstand ablesen und fotografieren.
  5. Schlussrechnung prüfen: Der alte Anbieter rechnet ab. Ein Guthaben muss er auszahlen.

Beim Strom ist der technische Wechsel seit 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich. Ob du sofort wechseln kannst, hängt aber von der Kündigungsfrist deines bisherigen Vertrags ab.

Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht

  • Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist.
  • Sondertarif in der Erstlaufzeit: zum Ende der vereinbarten Laufzeit, meist mit einem Monat Frist.
  • Nach der Erstlaufzeit: Verlängert sich ein Vertrag automatisch, kannst du ihn in der Regel monatlich kündigen.
  • Bei Preiserhöhung: Erhöht der Anbieter die Preise, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter muss dich vorher informieren.

Typische Fallen

  • Hoher Bonus, hoher Preis: Ohne Bonus ist der Tarif im zweiten Jahr oft teuer. Vergleiche immer auch den Preis ohne Bonus.
  • Vorkasse und Pakettarife: Bei Vorkasse zahlst du im Voraus, bei Pakettarifen eine feste Menge – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Beides ist riskant.
  • Lange Laufzeiten ohne Preisgarantie: Wer sich für zwei Jahre bindet, sollte auch eine Preisgarantie für diesen Zeitraum haben.
  • Eingeschränkte Preisgarantie: Oft gilt sie nur für den Anteil des Anbieters, nicht für Steuern und Abgaben.
  • Unseriöse Haustür- und Telefonangebote: Nie an der Tür oder am Telefon abschließen. Du hast bei solchen Verträgen 14 Tage Widerrufsrecht.

Ist meine Versorgung sicher?

Ja. In Deutschland kann dir niemand einfach den Strom oder das Gas abstellen, weil du den Anbieter wechselst oder weil dein Anbieter insolvent wird. Kann ein Lieferant nicht mehr liefern, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger in der sogenannten Ersatzversorgung. Du solltest dir dann zeitnah einen neuen Tarif suchen, denn die Ersatzversorgung ist meist teurer.

Ökostrom: Worauf du achten solltest

Viele Tarife werben mit Ökostrom. Rechtlich bedeutet das oft nur, dass der Anbieter Herkunftsnachweise für erneuerbaren Strom eingekauft hat. Wer sicherstellen will, dass sein Geld den Ausbau erneuerbarer Energien fördert, achtet auf anerkannte Gütesiegel, die zusätzliche Kriterien für Investitionen in neue Anlagen stellen.

Verbrauch senken

  • Alte Kühl- und Gefriergeräte sind oft die größten Stromfresser im Haushalt.
  • Steckdosenleisten mit Schalter verhindern Stand-by-Verbrauch.
  • Beim Heizen bringt jedes Grad weniger Raumtemperatur spürbare Einsparungen.
  • Ein hydraulischer Abgleich und regelmäßige Wartung machen die Heizung effizienter.

Besonderheiten beim Gas

Beim Gas gelten im Grundsatz dieselben Regeln wie beim Strom: Grundversorgung oder Sondertarif, Wechsel über den neuen Anbieter, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung. Einige Punkte sind aber anders:

  • Mieter mit Zentralheizung: Wird das Haus zentral beheizt, schließt meist der Vermieter den Gasvertrag. Du zahlst über die Nebenkosten und kannst nicht selbst wechseln.
  • CO2-Preis: Auf Gas wird ein steigender CO2-Preis erhoben, der in den Tarifen enthalten ist und die Kosten in den kommenden Jahren tendenziell erhöht.
  • Verbrauch in kWh: Gaszähler messen Kubikmeter. Auf der Rechnung werden sie mit Brennwert und Zustandszahl in Kilowattstunden umgerechnet.
  • Saisonaler Verbrauch: Weil im Winter mehr geheizt wird, verteilen Abschläge die Kosten gleichmäßig über das Jahr.

Spezielle Tarife: Wärmepumpe, E-Auto und dynamische Tarife

Wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, verbraucht deutlich mehr Strom. Für diese Fälle gibt es eigene Tarife, oft mit getrenntem Zähler und günstigerem Arbeitspreis. Ein Vergleich lohnt sich hier besonders.

Bei dynamischen Stromtarifen folgt der Preis den Schwankungen an der Strombörse, oft Stunde für Stunde. Wer große Verbraucher wie E-Auto, Wärmepumpe oder Waschmaschine in günstige Zeiten verlegt, kann sparen. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter. Für Haushalte ohne flexible Verbraucher ist ein klassischer Tarif mit Preisgarantie meist einfacher und planbarer.

Abschläge und Jahresabrechnung

Du zahlst monatliche Abschläge auf Basis deines geschätzten Jahresverbrauchs. Am Ende des Abrechnungsjahres wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet – mit Guthaben oder Nachzahlung. Damit es keine böse Überraschung gibt:

  • Lies den Zähler alle paar Monate ab und vergleiche den Verbrauch mit dem Vorjahr.
  • Passe den Abschlag an, wenn dein Verbrauch deutlich steigt oder sinkt. Die meisten Anbieter erlauben das online.
  • Prüfe die Jahresabrechnung auf den richtigen Zählerstand und die vereinbarten Preise.

Begriffe kurz erklärt

Arbeitspreis
Preis pro verbrauchter Kilowattstunde.
Grundpreis
Fester Betrag unabhängig vom Verbrauch.
Marktlokations-ID
Elfstellige Nummer, die deinen Anschluss eindeutig kennzeichnet. Sie steht auf der Jahresabrechnung.
Abschlag
Monatliche Vorauszahlung auf die Energiekosten.
Ersatzversorgung
Übergangsbelieferung durch den Grundversorger, wenn ein Liefervertrag unerwartet endet.
Preisgarantie
Zusage, den Preis für einen Zeitraum nicht zu erhöhen. Eingeschränkte Garantien gelten nicht für Steuern und Abgaben.

Häufige Fragen

Was passiert bei einem Umzug?

Bei einem Umzug hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, manche Anbieter beliefern dich auch an der neuen Adresse weiter. Melde den Umzug rechtzeitig und notiere die Zählerstände in alter und neuer Wohnung.

Mein Abschlag ist viel zu hoch. Was kann ich tun?

Bitte den Anbieter, den Abschlag an deinen tatsächlichen Verbrauch anzupassen, und belege das mit aktuellen Zählerständen.

Muss jemand zum Zählerwechsel kommen?

Nein. Der Zähler bleibt derselbe, er gehört dem Messstellenbetreiber, nicht dem Energielieferanten. Es ändert sich nur, wer dir den Strom oder das Gas in Rechnung stellt.

Kann ich als Mieter wechseln?

Ja, wenn du einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger hast. Wird Gas zentral über den Vermieter abgerechnet, kann nur der Vermieter wechseln.

Wie oft sollte ich vergleichen?

Einmal im Jahr, spätestens wenn dein Vertrag ausläuft oder der Anbieter die Preise erhöht.

Quellen: Energiewirtschaftsgesetz (Grundversorgung, Ersatzversorgung, Lieferantenwechsel), Stromgrundversorgungsverordnung, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale. Verbrauchswerte als grobe Richtwerte.